Faußner, Hans Constantin: Die römische generalstabsmäßige Ansiedlung der Bajuwaren aus rechtshistorischer Sicht
Erster Teil: Regensburg und Oberpfalz. Niederbayern. Zweiter Teil: Schwaben und Oberbayern. Das Werk gibt zunächst einen einleitenden Überblick über die historische und rechtshistorische Entwicklung der Verdrängung römischer Grundbesitzer durch planmäßige Neubesiedlung. Den Hauptteil des Werkes nimmt die nach Landkreisen und Gemeinden gegliederte Auflistung der Höfe im Stand ihrer Teilung von 1752 (auf Basis eines Güterverzeichnisses) ein: da die strikte Rechtsordnung nur Teilung in Halbe- und Viertelhöfe zuließ, blieb, argumentiert Faußner, die planmäßige Besiedlung des 5./6. Jahrhunderts gewahrt, so dass der Stand von 1752 Rückschlüsse auf die Gründerjahrhunderte zulässt. Aus dem Inhalt: [Einleitung]: Die erste Ansiedlung unter dem Reichsfeldherrn Stilicho. Die zweite Ansiedlung, diesmal unter Theoderich d. Gr. - Die Topographie der Höfe (Die Landkreise und ihre Höfe): Regensburg und Oberpfalz, Niederbayern, Schwaben, Oberbayern, Salzburger Land. - Gegen Ende des 4. Jahrhunderts schloß der römische Reichsfeldherr des Westens Stilicho mit dem Markomannenkönig in Böhmen einen Föderationsvertrag ab, durch den das erste Königreich (regnum) auf römischen Reichsboden für einen germanischen Föderaten konstituiert wurde. Das Territorium zwischen Lech und Enns, Böhmerwald und Dolomiten wurde aus der Statthalterschaft der Provinzen Raetia und Noricum ausgegliedert und rechtlich verselbständigt. Die römischen Grundbesitzer wurden evakuiert und es erfolgte eine völlige Neubesiedlung mit Einzelhöfen in Vierergruppen in Altbayern, an die 27.000 Höfe allein in der Oberpfalz und Ober- und Niederbayern. Da die strikte Rechtsordnung mit „Gebundenheit der Güter" als Grundlage der Besteuerung nur Teilung in Halbe- und Viertelhöfe zuließ, blieb die planmäßige Besiedlung des 5./6. Jahrhunderts gewahrt und so konnte sie 1752 in der Anlage eines Güterverzeichnisses der 85 Gerichte Kurbayerns erfaßt werden. Auf dieser Grundlage werden die Höfe der beiden Gründerjahrhunderte in ihrer Teilung 1752 nach den Landkreisen und ihren Gemeinden (Gebietsstand 1964) aufgeführt. Da das Regnum im Voralpengebiet und an der Donau im 5. Jahrhundert zum staatsrechtlichen Modell wurde, so auch für das Regnum Francorum und die sieben Kleinkönigreiche Britanniens (Heptarchie), ist heute Altbayern der älteste europäische Staat. Zwei Bände, zus. 682 Seiten, Leinen (Beiträge zur Staats- und Gesellschaftsordnung des Mittelalters; Band II/Weidmann Verlag 2013)
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